Informationen zu Konkursaufschub oder Nachlassstundung
Voraussetzungen
Die Voraussetzunge für beiden Verfahren sind sehr unterschiedlich:
Voraussetzungen
Gegenstand
Konkursaufschub
(prov.) Nachlassstundung
Ausgangslage
Überschuldungsanzeige oder Konkurseröffnung
Überschuldung, ev. besserer Vermögenszustand
Zuständigkeit
Konkursrichter
Nachlassrichter
Schuldner
AG
KommAG
GmbH
Genossenschaft (Gen)
Stiftung
Kein Konkursaufschub möglich bei:
Verein
KollG
KommG
Ausschluss des Konkursaufschubs bei:
Überschuldeten Banken
Jeder Schuldner, unabhängig davon, ob er der Konkursbetreibung unterliegt oder nicht
Antragssteller
Verwaltungsrat
Gläubiger
Schuldner
Gläubiger, der Konkursbegehren stellen darf
Konkursrichter (SchKG 173a)
Voraussetzungen
Aussicht auf Sanierung
Aussicht auf Sanierung
Sanierungsplan
IST-Analyse (Unternehmenszustand und Analyse der Überschuldungsursache
SOLL-Analyse (Sanierungsmassnahmen und Beurteilung der Erfolgsaussichten)
Sanierungsmassnahmen (betrieblich: Stilllegung oder Verkauf unrentabler Betriebsteile, Neuausrichtungen, Personalmutationen etc.; finanziell-bilanziell: Rangrücktritt, Patronatserklärung, Umwandlung von FK in EK, a-fonds-perdu-Zahlungen, AK-Herabsetzung mit gleichzeitiger Wiedererhöhung usw.)
Nachlassstundungsgesuch
Zulassung:
Intakte Chancen für einen Akzept durch die Kurrentgläubiger
Abweisung:
zum Voraus feststehende Nichterreichung des Quorums
zum Voraus feststehende Bestätigungshindernisse (Nichtbefriedigung aller privilegierten Gläubiger)
Verfahrens-Nichteignung:
Unternehmensliquidation
Unternehmensspaltungen
Gründung + Verkauf von Auffanggesellschaften
Ausnahme:
Als betriebliche Sanierungsmassnahme der Altgesellschaft und bei fairer Preisfindung (fairness opinion)
Geschäftsweiterführung
Geschäftsweiterführung ist nicht Voraussetzung
Liquidität (keine neuen Kredite und Lieferanten verlangen ab sofort Vorauszahlungen)
Liquidität (keine neuen Kredite und Lieferanten verlangen ab sofort Vorauszahlungen)
Keine zusätzlichen Verluste durch laufende Geschäfte (OR 725a)
Keine zusätzlichen Verluste durch laufende Geschäfte (SchKG 293 III)
—
Erfolgschancen eines Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung:
Glaubhaftmachung einer höheren Nachlass- als Konkursdividende bei sofortiger Konkurseröffnung (SchKG 306 II Ziff. 1bis)
Vermögenserhaltung
rechtlich
betriebswirtschaftlich
Problematik (Liquiditätsverwendung für Betrieb [Löhne, Kauf Betriebsmittel uam], erwartete Zahlungseingänge [Zahlungsweigerung der Schuldner nur wegen Sanierungsverfahren des Gläubigers? uam])
Daher: Notwendigkeit der positiven Beurteilung des operativen Ergebnisses während der Stundungsphase
Vermögenserhaltung
rechtlich
betriebswirtschaftlich
Problematik (Liquiditätsverwendung für Betrieb [Löhne, Kauf Betriebsmittel uam], erwartete Zahlungseingänge [Zahlungsweigerung de Schuldner nur wegen Sanierungsverfahren des Gläubigers? uam])
Daher: Notwendigkeit der positiven Beurteilung des operativen Ergebnisses während der Stundungsphase
Keine staatlich autorisierte Konkursverschleppung / Haftung der Organe für Verzögerungsschaden (OR 754)
Ja
Ja
Beurteilung durch Richter
Gesamtbeurteilung aller Umstände
Sanierungplan
Betreibungsregisterauszug
Zwischenabschluss
Bericht der Revisionsstelle
Ev. Straf- und andere Verfahren
Erfolgschancen und höhere Dividende als in Konkursverfahren bei sofortiger Konkurseröffnung
Dauer
Keine gesetzliche Durchführungsfrist
Aber: Richterliches Ermessen aufgrund der konkreten Umstände
Nachlassstundung:
4 – 6 Monate
Verlängerungsmöglichkeit
bis maximal 12- 24 Monate